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   VGH Bayern, 01.10.1996 - 12 CE 96.2990   

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VGH Bayern, 01.10.1996 - 12 CE 96.2990 (https://dejure.org/1996,38632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.1996 - 12 CE 96.2990 (https://dejure.org/1996,38632)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 1996 - 12 CE 96.2990 (https://dejure.org/1996,38632)
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Wird zitiert von ... (2)

  • SG Berlin, 09.11.2005 - S 59 AS 9016/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss - Student -

    Dies mag als hart empfunden werden, ist aber als vom Gesetzgeber gewollte Folge eines mehrstufigen Sozialleistungssystems grundsätzlich hinzunehmen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11. August 1999 - 1 M 68/99 - sowie BayVGH, Beschluss vom 1. Oktober 1996 - 12 CE 96.2990 - FEVS 47, 379 - VG Berlin, Beschluss vom 15. März 2004 - 8 A 96.04 - SG Berlin, Beschluss vom 24. März 2005, a.a.O.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.08.1999 - 1 M 68/99
    Daß die Versagung der Hilfe die Aufnahme bzw. Fortführung der Ausbildung verzögert oder unmöglich macht, ist vom Gesetzgeber gewollt; der Auszubildende soll in den Fällen des § 26 Abs. 1 Satz 1 BSHG grundsätzlich selbst Sorge für die Finanzierung einer Ausbildung tragen (Bay. VGH , Beschluß vom 01.10.1996, 12 CE 96.2990 - FEVS 47, 379; OVG Hamburg a.a.O.).
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